§ 19 PatV

Form der Einreichung

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(1) Der Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats und der Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikats (§ 49a des Patentgesetzes) sind auf den vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblättern einzureichen. § 4 Absatz 2 Nummer 1, 4 und 5, Absatz 3, 5 und 6 sowie § 14 Absatz 1, 3 bis 5 sind entsprechend anzuwenden.

(2) Dem Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats sind Angaben zur Erläuterung des durch das Grundpatent vermittelten Schutzes beizufügen.

Suchhilfen: ergänzendes Schutzzertifikat beantragen, Schutzverlängerung Patent, Formblatt Patentamt, Antrag einreichen Patent, Patent Schutzdauer verlängern, Zusatzschutz für Patent beantragen, Patentverlängerungsantrag ausfüllen, Ergänzendes Patentzertifikat Formular, antragen, reichen, füllen