Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Zuletzt geändert durch Art. 8 G v. 23.10.2024 I Nr. 323
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Vorläufiger Personalausweis
- § 4 Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
- § 5 Ausweismuster; gespeicherte Daten
- § 6 Gültigkeitsdauer des Ausweises; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen
- § 6a Versagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis
- § 7 Sachliche Zuständigkeit
- § 7a Beleihung
- § 8 Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
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Abschnitt 2 Ausstellung und Sperrung des Ausweises; elektronischer Identitätsnachweis
- § 9 Ausstellung des Ausweises
- § 10 Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
- § 10a Einrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
- § 11 Informationspflichten
- § 12 Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung
- § 13 (weggefallen)
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Abschnitt 3 Umgang mit personenbezogenen Daten
- § 14 Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
- § 15 Automatisierter Abruf und automatisierte Speicherung durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden
- § 16 Echtheitsprüfung und Identitätsprüfung; Verarbeitung von Personalausweisdaten
- § 17 Verarbeitung der sichtbaren Daten des Personalausweises
- § 18 Elektronischer Identitätsnachweis
- § 18a Vor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten unter Anwesenden
- § 19 Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
- § 19a Speicherung durch Identifizierungsdiensteanbieter
- § 20 Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
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Abschnitt 4 Hoheitliche Berechtigungszertifikate; Berechtigungen; elektronische Signaturen
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Abschnitt 5 Personalausweisregister; Speicherungsvorschriften
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Abschnitt 6 Pflichten des Ausweisinhabers; Ungültigkeit und Entziehung des Ausweises
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Abschnitt 7 Gebühren und Auslagen; Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 8 Verordnungsermächtigung; Übergangsvorschrift