§ 4 PersFachkPrV
Anforderungen und Inhalte der Prüfung
↗ Links
- 1.
- Personalbereich in die Gesamtorganisation des Unternehmens einbinden,
- 2.
- Personalwirtschaftliches Dienstleistungsangebot gestalten,
- 3.
- Prozesse im Personalwesen gestalten,
- 4.
- Projekte planen und durchführen,
- 5.
- Informationstechnologie im Personalbereich nutzen,
- 6.
- Beraten und Fachgespräche führen,
- 7.
- Präsentations- und Moderationstechniken einsetzen,
- 8.
- Arbeitstechniken und Zeitmanagement anwenden.
- 1.
- Individuelles und kollektives Arbeitsrecht anwenden,
- 2.
- Rechtswege kennen und das Prozessrisiko einschätzen,
- 3.
- Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen,
- 4.
- Sozialversicherungsrecht anwenden,
- 5.
- Sozialleistungen des Betriebes gestalten,
- 6.
- Personalbeschaffung durchführen,
- 7.
- Administrative Aufgaben einschließlich der Entgeltabrechnung bearbeiten.
- 1.
- Konjunktur- und Beschäftigungspolitik bei der Personalplanung und beim Personalmarketing berücksichtigen,
- 2.
- Personalwirtschaftliche Ziele aus der strategischen Unternehmensplanung ableiten,
- 3.
- Beschäftigungsstrukturen und Personalbedarfe für Produktions- und Dienstleistungsprozesse analysieren und ermitteln,
- 4.
- Personalbedarfs- und Entwicklungsplanung durchführen,
- 5.
- Personalcontrolling gestalten und umsetzen.
- 1.
- Mitarbeiter beurteilen, deren Potenziale erkennen und fördern,
- 2.
- Konzepte für die Kompetenzentwicklung der Mitarbeiter sowie Qualifikationsanalysen und Qualifizierungsprogramme entwerfen und umsetzen,
- 3.
- Zielgruppenspezifische Förderprogramme erarbeiten und umsetzen,
- 4.
- Qualitätsmanagement in der Personal- und Organisationsentwicklung einsetzen,
- 5.
- Führungsmodelle und Führungsinstrumente anwenden, Führungskräfte beraten,
- 6.
- Betriebliche Arbeitsformen mitgestalten, Grundsätze moderner Arbeits- und Lernorganisation umsetzen.
(5) Im situationsbezogenen Fachgespräch soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, ihr Berufswissen in betriebstypischen Situationen anzuwenden und sachgerechte Lösungen vorzuschlagen. Insbesondere soll sie nachweisen, dass sie angemessen mit Gesprächspartnern innerhalb und außerhalb des Unternehmens oder der Organisation sprachlich kommunizieren kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sach- und personenorientiert einzusetzen versteht.
Fußnoten
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Suchhilfen: Personalorganisation gestalten, Personalbeschaffung beraten, Vertragsgestaltung unterstützen, Personalprojekte planen, HR‑Kommunikation koordinieren, Zeit‑ und Arbeitstechnik nutzen, Mitarbeiterberatung im Arbeitsrecht, Qualitätsmanagement im Personalwesen, raten, tragsgestaltung, stützen, arbeiterberatung