§ 10 PferdewMeistPrV Struktur der Prüfung ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Prüfung besteht aus 1.einem Arbeitsprojekt nach § 11 sowie2.einer schriftlichen Prüfung nach § 12.