§ 6 PferdewMeistPrV – Struktur der Prüfung ☆ 📖 🔍 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Prüfung besteht aus 1.einem Arbeitsprojekt nach § 7 sowie2.einer schriftlichen Prüfung nach § 8. Datenstand (gesetze-im-internet.de): 28. November 2023