§ 25 PflAFinV
Auskunftspflicht
📖
↗ Links
(1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftserteilung zu den Angaben nach § 23 Nummer 3 ist freiwillig.
(2) Auskunftspflichtig sind die zuständigen Stellen der Länder.
Suchhilfen: Information geben, Erhebungsangaben bereitstellen, freiwillige Auskunft, Behördliche Auskunftspflicht, Erhebungspflicht, hebungsangaben, reitstellen