§ 13 PflanzentechMeistPrV

Struktur der Prüfung

📖
(1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte:
1.
Berufsausbildung und
2.
Mitarbeiterführung.
(2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet
1.
einen praktischen Teil (§ 14) und
2.
einen schriftlichen Teil (§ 15).

(3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie (§ 16).

Suchhilfen: Aufbau Berufsausbildungsprüfung, Mitarbeiterführung Prüfungsinhalt, Prüfungsteil praktische Ausbildung, schriftlicher Teil Ausbildungstest, Fallstudie Führungskompetenz, Prüfungsabschnitte Beruf und Führung, Prüfung Gliederung Ausbildung, rufsausbildungsprüfung, arbeiterführung, bildung