§ 2 PflBBetV
Anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene
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Als anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene gilt der Deutsche Pflegerat e.V.
Anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene
Als anerkannte maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene gilt der Deutsche Pflegerat e.V.