Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche

Siebte Pflegearbeitsbedingungenverordnung

7. PflegeArbbV · Ausfertigung: 3. März 2026 · 8 Einzelnormen

Die V tritt gem. § 6 dieser V mit Ablauf d. 30.9.2028 außer Kraft

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