Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Teil 1 (zukünftig in Kraft)
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Abschnitt 1 (zukünftig in Kraft)
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Teil 2 (zukünftig in Kraft)
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Abschnitt 1 (zukünftig in Kraft)
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Abschnitt 2 (zukünftig in Kraft)
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Abschnitt 3 (zukünftig in Kraft)
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Abschnitt 4 (zukünftig in Kraft)
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Abschnitt 5 (zukünftig in Kraft)
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Teil 3 (zukünftig in Kraft)
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Teil 4 (zukünftig in Kraft)
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Abschnitt 1 (zukünftig in Kraft)
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Abschnitt 2 (zukünftig in Kraft)
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Abschnitt 3 (zukünftig in Kraft)
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Unterabschnitt 1 (zukünftig in Kraft)
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Unterabschnitt 2 (zukünftig in Kraft)
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Abschnitt 4 (zukünftig in Kraft)
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Unterabschnitt 1 (zukünftig in Kraft)
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Unterabschnitt 2 (zukünftig in Kraft)
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Abschnitt 5 (zukünftig in Kraft)
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Abschnitt 6 (zukünftig in Kraft)
- § 89 (zukünftig in Kraft)
- § 90 Aufgaben der Fachkommission
- § 91 Erarbeitung und Inhalt der Rahmenlehrpläne
- § 92 Überprüfung und Anpassung der Rahmenpläne
- § 93 Beratungs- und Unterstützungsaufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung
- § 94 Forschungsaufgaben des Bundesinstituts für Berufsbildung
- § 95 Zusammenarbeit des Bundesinstituts für Berufsbildung mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
- § 96 Inkrafttreten
- Schlussformel
- (XXXX) Anlagen 1 bis 11 (zukünftig in Kraft)
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