§ 24 PflFAssG
Finanzierung
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Mit dem Ziel,
- 1.
- bundesweit eine wohnortnahe qualitätsgesicherte Ausbildung sicherzustellen,
- 2.
- eine ausreichende Zahl qualifizierter Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen auszubilden,
- 3.
- Nachteile im Wettbewerb zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Einrichtungen zu vermeiden,
- 4.
- die Ausbildung in kleineren und mittleren Einrichtungen zu stärken und
- 5.
- wirtschaftliche Ausbildungsstrukturen zu gewährleisten,
Suchhilfen: Finanzierung Pflegeausbildung, Kosten Ausbildung Pflegefachassistenz, Förderung Pflegefachassistenten, Ausbildungsvergütung ersetzen, Finanzielle Unterstützung Pflegeberuf, Kostenübernahme Pflegeausbildung, bildung, bildungsvergütung, setzen, stützung