§ 21 PflKartV 1986

Verfahren für die Nachprüfung durch Anbau

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Die Nachprüfung durch Anbau soll in der der Probenahme folgenden Vegetationsperiode durchgeführt werden. Die Proben für die Nachprüfung durch Anbau sind zusammen mit Vergleichsproben anzubauen.

Suchhilfen: Probeanbau, Vegetationsperiode Nachprüfung, Vergleichsprobe Anbau, Pflanzenprobe nachprüfen, Nachkontrolle Anbau, Anbauversuch prüfen, Nachtest im Feld, Pflanzprobe nachziehen, prüfung, ziehen