§ 14 PKGrG
Gerichtliche Zuständigkeit
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Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Streitigkeiten zwischen dem Parlamentarischen Kontrollgremium und der Bundesregierung auf Antrag der Bundesregierung oder von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
Suchhilfen: Kontrollgremium Klage, Streit Bundesregierung Kontrollgremium, Antrag an das Verfassungsgericht, Verfassungsgericht Entscheidung, scheidung