§ 4 PNUPZV
Entscheidungsberechtigte
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Der Vorstand des Postnachfolgeunternehmens entscheidet,
- 1.
- in welchem Umfang Mittel für Prämien und Zulagen zur Verfügung gestellt werden,
- 2.
- ob für eine Leistung oder einen Erfolg eine Prämie oder Zulage gewährt wird.
Suchhilfen: Prämie gewähren, Entscheidung Vorstand Prämien, Befugnis Dienstvorgesetzte übertragen, Mittel für Prämien bereitstellen, Zulagenvergabe, scheidung, tragen, reitstellen