§ 10 Polst/DekoAusbV
Fortsetzung der Berufsausbildung
📖
↗ Links
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.
Suchhilfen: Ausbildungsunterbrechung beenden, bildungsunterbrechung, enden