Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG
Zuletzt geändert durch Art. 21 G v. 22.12.2025 I Nr. 355
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Inhalt
- Eingangsformel
- Inhaltsübersicht
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Zweites Kapitel Auszahlung von Geldleistungen
- § 6 Zahlungsauftrag
- § 7 Zahlung ohne Zahlungsauftrag
- § 8 Zahlungsempfänger
- § 9 Zahlweise
- § 10 Nicht ausführbare Zahlungen
- § 11 Nicht zugegangene Zahlungen
- § 12 Änderungen von Zahlungsaufträgen durch die Träger der Rentenversicherung
- § 13 Änderungen von Zahlungsdaten oder der Zahlweise durch die Berechtigten oder Zahlungsempfänger
- § 14 Änderungen von Zahlungsdaten durch Dritte
- § 15 Zahlungseinstellung durch den Renten Service
- § 16 Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen beim Tod von Berechtigten
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Drittes Kapitel Durchführung der Anpassung von Geldleistungen
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Viertes Kapitel Mit der Auszahlung und der Durchführung der Anpassung von Geldleistungen zusammenhängende Aufgaben
- § 20 Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung der Rentner
- § 21 Ausstellung von Ausweisen
- § 22 Erteilung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung
- § 23 Einholung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung
- § 24 Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Inlandszahlungen
- § 25 Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Auslandszahlungen
- § 26 Aufgaben im Rahmen der Statistik
- § 26a Aktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen
- § 27 Sonstige Aufgaben
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Fünftes Kapitel Vorschüsse zur Auszahlung von Geldleistungen und Abrechnung
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Siebtes Kapitel Schlußvorschriften