§ 50 PrüfV
Einzelne Posten der Gewinn- und Verlust-Rechnung
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Über die bei den sonstigen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge für erbrachte Dienstleistungen ist gesondert zu berichten.
Einzelne Posten der Gewinn- und Verlust-Rechnung
Über die bei den sonstigen Aufwendungen und Erträgen ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge für erbrachte Dienstleistungen ist gesondert zu berichten.