§ 7 PrüVOFortkfmBf

Prüfungsinhalte im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“

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Im Wahlpflichthandlungsbereich „Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen“ sollen die Fähigkeiten nachgewiesen werden, das Unternehmen und seine Dienstleistungen beziehungsweise Produkte mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien präsentieren und unter Berücksichtigung rechtlicher Vorschriften ein Datenschutzsystem einführen zu können. Bei der Aufgabenstellung sollen mehrere der unter den Nummern 1 bis 4 aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
1.
Möglichkeiten der Gestaltung und Optimierung von Webseiten aufzeigen und bewerten,
2.
Informations- und Kommunikationstechnologien, insbesondere für Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Personalgewinnung, nutzen,
3.
ein betriebliches Datenschutzsystem für die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien einführen und begleiten,
4.
Online-Geschäfte unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Onlinerechts abwickeln.

Suchhilfen: Webseite gestalten, Online‑Marketing nutzen, Betrieblichen Datenschutz einführen, Datenschutzsystem implementieren, Online‑Geschäft abwickeln, Webseitenoptimierung bewerten, Datenschutz im Marketing umsetzen, IKT für Personalgewinnung nutzen, trieblichen, führen, werten, setzen