Nr 51 PreisLS

Begriff

📖
Im kalkulatorischen Gewinn werden abgegolten:
a)
das allgemeine Unternehmerwagnis,
b)
ein Leistungsgewinn bei Vorliegen einer besonderen unternehmerischen Leistung in wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Hinsicht. Der Leistungsgewinn soll der unternehmerischen Mehrleistung entsprechen.

Suchhilfen: kalkulatorischer Gewinn, Gewinnberechnung, Unternehmensmehrleistung, Unternehmensrisiko, Gewinnkalkulation, Mehrleistung Unternehmen, Gewinnermittlung, nehmensmehrleistung, nehmen