§ 4 PrHaushStatG ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Erteilung der Auskunft durch die Haushalte zu den Erhebungen nach § 1 ist freiwillig.