Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
Geändert durch Art. 2 G v. 27.7.2021 I 3146
Änderung durch Art. 1 G v. 3.2.2026 I Nr. 29 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet
Ersetzt V 8053-8 v. 8.11.2011 I 2178, 2179; 2012 I 131 (ProdSG 2011)
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
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Abschnitt 2 Voraussetzungen für die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sowie für das Ausstellen von Produkten
- § 3 Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
- § 4 Harmonisierte Normen
- § 5 Normen und andere technische Spezifikationen
- § 6 Sprache der Informationen, Sicherheitsinformationen, Anweisungen und Warnhinweise
- § 7 CE-Kennzeichnung
- § 8 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
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Abschnitt 3 Bestimmungen über die Befugnis erteilende Behörde
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Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
- § 12 Anträge auf Notifizierung
- § 13 Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung
- § 14 Konformitätsvermutung
- § 15 Erteilung der Befugnis, Notifizierungsverfahren
- § 16 Verpflichtungen der notifizierten Stelle
- § 17 Meldepflichten der notifizierten Stelle
- § 18 Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
- § 19 Widerruf der erteilten Befugnis
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Abschnitt 6 Marktüberwachung, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und Ausschuss für Produktsicherheit
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Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
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Abschnitt 8 Schlussbestimmungen