§ 2 PStTG Begriffsbestimmungen ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Für dieses Gesetz gelten die Begriffsbestimmungen der §§ 3 bis 7.