§ 68 PStV

Fortführung des Heiratseintrags

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Ein Heiratseintrag wird vom 1. Januar 2009 an nur dann fortgeführt, wenn kein als Heiratseintrag fortzuführendes Familienbuch angelegt worden ist oder der Verbleib des Familienbuchs nicht festgestellt werden kann.

Suchhilfen: Heiratseintrag fortführen, Familienbuch weiterführen, Heiratseintrag prüfen, Eintrag Heirat fortsetzen, Verbleib Familienbuch ermitteln, Heiratseintrag fortbestehen, Familienbuch nicht gefunden, führen, setzen, bestehen