§ 60 PTAG

Weiterführung einer begonnenen Ausbildung

📖

Wer vor dem 1. Januar 2023 eine Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten begonnen hat, schließt diese Ausbildung nach den bis dahin geltenden Vorschriften ab. Bei erfolgreichem Abschluss erfüllt die Ausbildung die Voraussetzung nach § 2 Absatz 1 Nummer 1.

Suchhilfen: Ausbildung beenden nach Vorgaben, Ausbildung Fortsetzung PTAG, bildung, enden, gaben, setzung