§ 8 PTAG

Nichtanwendung des Berufsbildungsgesetzes

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Auf die Ausbildung zur pharmazeutisch-technischen Assistentin oder zum pharmazeutisch-technischen Assistenten und auf das Ausbildungsverhältnis findet das Berufsbildungsgesetz keine Anwendung.

Suchhilfen: Berufsbildungsgesetz Ausnahme PTA, Ausbildungsvertrag PTA ohne BBiG, Berufsschule PTA nicht verpflichtend, Berufsbildungsgesetz nicht anwendbar PTA, Ausbildung zum PTA rechtlich, bildung