§ 5 RAG 1990

Allgemeine Bemessungsgrundlage

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Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1990 beträgt
in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 31.661 Deutsche Mark
und  
in der knappschaftlichen Rentenversicherung 31.995 Deutsche Mark.

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