§ 5 RAG 1991
Allgemeine Bemessungsgrundlage
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Die allgemeine Bemessungsgrundlage für das Jahr 1991 beträgt
| in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten | 33.149 Deutsche Mark |
| und | |
| in der knappschaftlichen Rentenversicherung | 33.499 Deutsche Mark. |