§ 9 RBEG
Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
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Der Teilbetrag für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf beläuft sich
- 1.
- für das im Kalenderjahr 2021 beginnende erste Schulhalbjahr auf 103 Euro und
- 2.
- für das im Kalenderjahr 2021 beginnende zweite Schulhalbjahr auf 51,50 Euro.
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