§ 38 RechPensV
Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
📖
↗ Links
(1) Soweit nicht die Besonderheiten des Konzerns Abweichungen bedingen, ist für die Aufstellung der Konzernbilanz das Formblatt 1 und für die Aufstellung der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung das Formblatt 2 anzuwenden.
(2) Auf die Konzernbilanz und die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind im Übrigen, soweit diese wegen ihrer Eigenart keine Abweichungen bedingen, entsprechend anzuwenden.
Suchhilfen: Konzernbilanz erstellen, Konzernabschluss Formblatt 1, Konzernabschluss Formblatt 2, Konzernbilanz Vorlage, Konzern‑GUV Vorgaben, stellen, gaben