§ 1 ResG
Begriffsbestimmung
📖
↗ Links
Reservistinnen und Reservisten sind
- 1.
- frühere Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr, die ihren Dienstgrad nicht verloren haben, sowie
- 2.
- sonstige Personen, die auf Grund einer vom Bund angenommenen Verpflichtung zu einer Wehrdienstleistung nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes herangezogen werden können.
Suchhilfen: Reservist werden, Reserviststatus, Wehrdienst für Reservisten, Reservistpflicht, Reservistdefinition, Reservist werden Bundeswehr, Reservistentlassung