§ 16 RheinLotsO

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Das Lotsenpatent kann entzogen werden,
a)
wenn der Lotse seine Tätigkeit länger als sechs Monate nicht ausgeübt hat oder
b)
wenn der Lotse wiederholt Lotsungen ohne wichtigen Grund abgelehnt hat.

Suchhilfen: Lotsenpatent entziehen, Lotse Lizenzverlust, Lotse Untätigkeit, Lotse Ablehnung ohne Grund, Lotse Lizenz entziehen, Lotse Tätigkeit ruhen, ziehen, lehnung