§ 1.03 RheinSchPersV
Dienstanweisungen
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Zur Erleichterung und Vereinheitlichung der Anwendung dieser Verordnung kann die ZKR Dienstanweisungen für die zuständigen Behörden beschließen. Die zuständigen Behörden sind daran gebunden.
Suchhilfen: Dienstanweisung erlassen, Behörden bindende Anweisung, Dienstvorschrift, Dienstanweisungen umsetzen, Verordnung Anwendung vereinheitlichen, Zuständige Behörde Anweisung, Dienstanweisung verbindlich, lassen, hörden, weisung, setzen, ordnung, wendung, einheitlichen