§ 3.01 RheinSchPersV
Beschreibung der Befähigungen
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Zu den Besatzungsmitgliedern gehören die Decksmannschaft und das Maschinenpersonal. Mitglieder der Decksmannschaft sind der Decksmann, Leichtmatrose (Schiffsjunge), Matrose, Bootsmann, Steuermann und der Schiffsführer. Das Maschinenpersonal besteht aus dem Maschinisten.
Suchhilfen: Bordbesatzung, Besatzungsqualifikation