§ 7.05 RheinSchPersV

Streckenkundepflichtige Strecke

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Ohne Rücksicht auf die betreffende Patentart sind spezifische Streckenkenntnisse darüber hinaus zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) erforderlich.

Suchhilfen: Navigationspflicht, Wasserstraßenkenntnis, Schleusenfahrt, Fährenstrecke, Rheinstrecke, Schiffsverkehrsregel