§ 7.05 RheinSchPersV
Streckenkundepflichtige Strecke
📖
↗ Links
Ohne Rücksicht auf die betreffende Patentart sind spezifische Streckenkenntnisse darüber hinaus zwischen den Schleusen Iffezheim (km 335,92) und der Spyck’schen Fähre (km 857,40) erforderlich.
Suchhilfen: Navigationspflicht, Wasserstraßenkenntnis, Schleusenfahrt, Fährenstrecke, Rheinstrecke, Schiffsverkehrsregel