Verordnung über die Etikettierung von Rindfleisch und über die Verkehrsbezeichnung und Kennzeichnung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 30.10.2024 I Nr. 342
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Inhalt
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Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen, Nachweise zur Rückverfolgbarkeit
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Abschnitt 2 (weggefallen)
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Abschnitt 3 Etikettierung von Fleisch von weniger als zwölf Monate alten Rindern
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Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Schlussbestimmungen