§ 37 RPflG
Rechtspflegergeschäfte nach Landesrecht
📖
↗ Links
Die Länder können Aufgaben, die den Gerichten durch landesrechtliche Vorschriften zugewiesen sind, auf den Rechtspfleger übertragen.
Rechtspflegergeschäfte nach Landesrecht
Die Länder können Aufgaben, die den Gerichten durch landesrechtliche Vorschriften zugewiesen sind, auf den Rechtspfleger übertragen.