§ 10 RSG
Abtretung von Geschäftsanteilen
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Der Reisesicherungsfonds muss sicherstellen, dass eine Abtretung von Geschäftsanteilen nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist.
Abtretung von Geschäftsanteilen
Der Reisesicherungsfonds muss sicherstellen, dass eine Abtretung von Geschäftsanteilen nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist.