§ 8 RSiedlGErgG 1935

📖

Die Gebühren-, ... und Steuerfreiheit nach § 29 des Reichssiedlungsgesetzes gilt auch für die Fälle, in denen ein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung für Siedlungszwecke erworben wird.

Suchhilfen: Zwangsversteigerung Grundstück, Gebührenbefreiung Siedlung, Steuerfreiheit Siedlungsgrundstück, Erwerb durch Zwangsversteigerung, Siedlungszwecke Grundstück, Gebührenfrei bei Zwangsversteigerung