§ 8 RSiedlGErgG 1935
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Die Gebühren-, ... und Steuerfreiheit nach § 29 des Reichssiedlungsgesetzes gilt auch für die Fälle, in denen ein Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung für Siedlungszwecke erworben wird.
Suchhilfen: Zwangsversteigerung Grundstück, Gebührenbefreiung Siedlung, Steuerfreiheit Siedlungsgrundstück, Erwerb durch Zwangsversteigerung, Siedlungszwecke Grundstück, Gebührenfrei bei Zwangsversteigerung