§ 12e RStruktFG

Einnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß § 3a

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Die von einer in Abwicklung befindlichen CRR-Wertpapierfirma unter Einzelaufsicht oder Unionszweigstelle oder einem Brückeninstitut im Zusammenhang mit einer Maßnahme nach § 3a vereinnahmten Beträge, Zinsen und sonstigen Erträge aus Anlagen und etwaige weitere Einnahmen können dem Restrukturierungsfonds zugeführt werden.

Suchhilfen: Einnahmen Restrukturierungsfonds, Erträge aus Restrukturierungsmaßnahme, Zinsen aus Restrukturierungsfonds, Geldzufluss bei Restrukturierung, Finanzielle Mittel für Restrukturierung, Auszahlungen aus Restrukturierungsfonds, nahmen, zahlungen