§ 9 SaatV
Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung
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Die Anerkennungsstelle teilt dem Antragsteller und dem Vermehrer das Ergebnis der Feldbestandsprüfung sowie das Ergebnis der Prüfung des Bestandes von Stecklingen im Ansaatjahr schriftlich oder elektronisch mit; im Falle mehrfacher Feldbesichtigung oder Nachbesichtigung jedoch erst nach der letzten Besichtigung.
Suchhilfen: Ergebnis Feldbestandsprüfung erhalten, Stecklingsbestand prüfen, Nachbesichtigung Ergebnis mitteilen, Feldbesichtigung Ergebnis bekommen, Ergebnis Stecklingsprüfung erhalten, Ergebnis Feldprüfung per E‑Mail, Ergebnis Feldbestandsprüfung anfordern, Ergebnis Feldprüfung schriftlich, halten, besichtigung, teilen, kommen