Art 35 ScheckG
📖
↗ Links
Der Bezogene, der einen durch Indossament übertragbaren Scheck einlöst, ist verpflichtet, die Ordnungsmäßigkeit der Reihe der Indossamente, aber nicht die Unterschriften der Indossanten zu prüfen.
Suchhilfen: Scheck einlösen, Indossament prüfen, Reihenfolge Indossamente prüfen, Scheckindossament Ordnung, Unterschriften Indossanten prüfen, Scheckübertragung prüfen, Indossantenpflicht prüfen, lösen, schriften