§ 43 SchfHwG
Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand
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Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.
Ruhegeld wegen Versetzung in den Ruhestand
Am 31. Dezember 2012 festgestellte Ruhegelder wegen Versetzung in den Ruhestand werden vom 1. Januar 2013 an als Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit weitergezahlt.