§ 7 SchfHwG

Bezirke

📖

Für die Überprüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 1 Abs. 1 und 2 richtet die zuständige Behörde Bezirke, insbesondere unter Berücksichtigung der Betriebs- und Brandsicherheit, ein.

Suchhilfen: Bezirksbehörde, Brandschutzkontrolle, Pflichtenkontrolle, Aufsichtsdienst, Behördenaufgabe, Sicherheitsinspektion