§ 1 SchHaltHygV Geltungsbereich ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Diese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten.