§ 1 SchlMonAufhG
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Das staatliche Schleppmonopol auf dem Rhein-Herne-Kanal mit den Verbindungen zur Ruhrwasserstraße und zum Rhein, dem Wesel-Datteln-Kanal, dem Datteln-Hamm-Kanal, dem Mittellandkanal mit seinen Zweigkanälen und den Abstiegen zur Weser und zur Leine, auf dem Dortmund-Ems-Kanal und der kanalisierten Ems wird aufgehoben.
Suchhilfen: Staatliches Schleppmonopol abschaffen, Kanalmonopol aufheben, Wasserstraßenmonopol beenden, Schlepprecht aufheben, Kanalbetrieb privatisieren, Monopolabbau Wasserwege, Schleppmonopol Rhein-Herne-Kanal, schaffen, heben, enden