Schiffssicherheitsgesetz
Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 10.9.2025 I Nr. 208
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Inhalt
- § 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
- § 2 Weitere Begriffsbestimmungen und Ausnahmen vom Anwendungsbereich
- § 3 Grundsatz
- § 4 Einheitliche Durchführung völkerrechtlicher Regeln und Normen
- § 5 Umsetzung von Verpflichtungen in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union*)
- § 6 Ergänzende Pflichten
- § 7 Organisation, bauliche Beschaffenheit und Ausrüstung der Schiffe
- § 8 Verhalten beim Schiffsbetrieb
- § 9 Verantwortliche Personen
- § 10 Überwachung
- § 11 Behördliche Aufgaben aufgrund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union*)
- § 12 Ermessensbindung
- § 13 Maßnahmen bei Verstößen
- § 14 Überprüfung von Schiffen unter ausländischer Flagge*)
- § 15 Rechtsetzungsermächtigung
- Anlage zum Schiffssicherheitsgesetz Internationaler schiffsbezogener Sicherheitsstandard