§ 7 SchSiServAusbV
Fortsetzung der Berufsausbildung
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Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Ausbildungsberuf „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ kann im Ausbildungsberuf „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr fortgesetzt werden.
Suchhilfen: Servicekraft zu Fachkraft, Weiterbildung Schutz Sicherheit, Aufstiegsqualifikation, Ausbildungswechsel, bildung