§ 16 SchuhfAusbV

Anrechnung von Ausbildungszeiten

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Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung kann im Umfang von zwei Jahren auf die Dauer der Berufsausbildung nach dieser Verordnung angerechnet werden.

Suchhilfen: vorherige Lehre anrechnen, Lehrzeit anrechnen, zwei Jahre anrechnen, Fachkraft Lederverarbeitung anrechnen, rechnen