Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
Neugefasst durch Bek. v. 23.4.1990 I 811;
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 18.3.2022 I 477
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Inhalt
- Inhaltsübersicht
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Erster Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
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Erster Abschnitt Vorbereitung der Wahl
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Zweiter Abschnitt Durchführung der Wahl
- § 9 Stimmabgabe
- § 10 Wahlvorgang
- § 11 Schriftliche Stimmabgabe
- § 12 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 13 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
- § 15 Bekanntmachung der Gewählten
- § 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
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Dritter Abschnitt Vereinfachtes Wahlverfahren
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Zweiter Teil Wahl der Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung in Betrieben und Dienststellen
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Dritter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwälte und Staatsanwältinnen
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Vierter Teil Wahl der Schwerbehindertenvertretung, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
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Fünfter Teil Schlußvorschriften