§ 2 See-BAV
Berufsbezeichnung, staatliche Anerkennung
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Der Ausbildungsberuf in der Seeschifffahrt „Schiffsmechaniker“ oder „Schiffsmechanikerin“ ist staatlich anerkannt.
Berufsbezeichnung, staatliche Anerkennung
Der Ausbildungsberuf in der Seeschifffahrt „Schiffsmechaniker“ oder „Schiffsmechanikerin“ ist staatlich anerkannt.